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Bevorstehende Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP)

Mittwoch, Mai 15, 2013

Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes bringt einige Änderungen mit sich.

Aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle, welche mit 1. Jänner 2014 Jänner in Kraft tritt, wird der Umweltsenat aufgelöst. Seine Kompetenzen gehen dabei auf ein neues Bundesverwaltungsgericht übergehen. Die UVP-Novelle sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Beschwerdeverfahren in UVP-Angelegenheiten in Senaten entscheidet und damit auf bereits bestehende Sonderverfahrensbestimmungen, wie das Heranziehen von Sachverständigen der Länder, zurückgreifen kann. 

Neu ist auch, dass die Behörde nun explizit dazu verpflichtet ist, einen Bescheid über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht öffentlich aufzulegen und auf der Internetseite der Behörde für sechs Wochen zum Download zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll den Umweltorganisationen, welche über ein diesbezügliches Überprüfungsrecht verfügen, die Ausübung dieses Rechts erleichtert werden. Das Recht von Umweltschutzorganisationen auf Überprüfung von negativen Feststellungsbescheiden wurde deswegen eingeführt, um ein bevorstehendes Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH abzuwenden. 

Die Novelle hat allerdings keine Neuerungen für die betroffene Öffentlichkeit gebracht. Nachbarn oder Bürgerinitiativen erhalten weiterhin keine Parteistellung im Feststellungsverfahren und verfügen über keine Überprüfungsrechte.

Für weitergehende Fragen zu den in Kraft tretenden Gesetzesänderungen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung!

 
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