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Kommissionsvorschlag über Obergrenzen für Interbankentgelte vom Europäischen Parlament angenommen

Freitag, April 4, 2014

Am 03. April 2014 fand im Europäischen Parlament eine Abstimmung über eine „Verordnung über Interbankentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge“ statt. Die Europäische Kommission hat bereits im Juli 2013 den zugrundeliegenden Vorschlag erstattet.

Die Verordnung zielt darauf ab, den europäischen Kartenzahlungsmarkt zu regulieren. Dabei sollen sogenannte „Interbank-Entgelte“ (auch „Interchange-Entgelte“ oder „Interbank-Gebühren“) EU-weit mit einheitlichen Obergrenzen versehen werden. Interbank-Entgelte sind Gebühren, welche die Bank eines Kunden der Bank eines Händlers verrechnet, wenn der Kunde beim Händler mittels Zahlungskarte zahlt. Diese Interbank-Entgelte werden von den beteiligten Zahlungsdienstleistern kollektiv vereinbart.

Die Obergrenze soll nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens 0,3% des Zahlungsbetrages bei Zahlungen mit Kreditkarten und 0,2% (bzw max. 7 Eurocent) bei Zahlungen mit Debitkarten betragen. Diese Werte sollen ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung verbindlich werden und betreffen sowohl grenzüberschreitende Zahlungen als auch Zahlungen innerhalb eines Staates.

Außerdem soll mit der Verordnung die „Honour-All-Cards-Rule“, die Verpflichtung des Händlers zur Annahme aller Karten, ohne Möglichkeit den Kunden um Zahlung mit für ihn kostengünstigeren Karten zu ersuchen, abgeschafft werden.

Die Interbank-Entgeltsätze divergieren derzeit nicht nur von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, es sind auch die Interbank-Entgelte eines Kartenanbieters je nach Kartentyp verschieden hoch. Dies betrifft zB Business-Karten, Platin-Karten oder Gold-Karten, für die andere Interbank-Entgelte anfallen als für Standardkarten.

Schließlich sollen die Interbank-Entgelte transparenter werden. Auskünfte über die jeweils geltenden Interbank-Entgeltsätze sollen den Kunden in Zukunft mindestens einmal im Monat mitgeteilt werden. Derzeit sei den Konsumenten oft nicht einmal bewusst, dass es Interbank-Entgelte gäbe.

Begründet wird das Legislativprojekt wie folgt: Die EU-Kommission geht davon aus, dass derzeit EU-weit jährlich ein zweistelliger Milliardenbetrag an Interbankgebühren bezahlt wird. Dies gehe zunächst zulasten des Einzelhändlers, der für jede Kartenzahlung einen bestimmten Betrag zahlen muss. Der Einzelhändler versuche, die Interbank-Entgelte auf den Verbraucher zu überwälzen, weshalb höhere Preise anfallen. Diese höheren Preise würden auch von jenen Verbrauchern getragen, die bar bezahlen. Die europaweit unterschiedlichen Interbankentgelte seien zudem ein Hindernis für den Markteintritt, weshalb ein wettbewerbsfeindliches Oligopol an Zahlungsdienstleistern bestehe. Diese hätten daher eine deutliche wirtschaftliche Übermacht gegenüber Einzelhändlern und Verbrauchern.

Der Europäische Gesetzgeber erhofft sich, dass die Verordnung den Zahlungskartenmarkt attraktiver macht, sodass durch den Eintritt weiterer Marktteilnehmer und Innovationen im Tätigkeitsgebiet der bisherigen Anbieter, dass Oligopol aufgebrochen wird.

„Mit der Zeit“ würden auch die Preise im Einzelhandel sinken, und so der Konsument profitieren: Einzelhändler müssten die Interbank-Entgelte nicht mehr an den Kunden weitergeben, weshalb mit einer Preissenkung zu rechnen sei.

Zudem soll der Kunde, welcher aufgrund erhöhter Transparenzmaßnahmen besser informiert werden soll, sachkundige Entscheidungen über die Wahl von Zahlungsinstrumenten treffen sollen.

Kritiker, darunter Sprecher von VISA und Mastercard befürchten, dass die Zielsetzung nicht erreicht werden kann. Der Markteintritt werde durch die neuen Maßnahmen weiter erschwert, es sei nicht mit Preiserleichterungen für den Konsumenten zu rechnen, sondern im Gegenteil, mit höheren Kartengebühren. Kritisiert wird auch, dass die Daten, auf die sich die Kommission gestützt hat, nicht belegt seien.

Endgültig beschlossen wird die Verordnung erst in der nächsten Legislaturperiode des europäischen Parlaments. Die Abstimmung vom 03. April 2014 betraf lediglich die Änderungen zum Kommissionsvorschlag. Diese wurden nun vom Parlament beschlossen, womit die bisherigen Arbeiten an der Verordnung konsolidiert werden sollten. Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Europäischen Zentralbank wurden bereits berücksichtigt. Der ursprüngliche Entwurf wurde dabei bereits in wichtigen Punkten geändert, zB wurde die Obergrenze von 7 Eurocent für Debitkartenzahlungen eingeführt, die Anwendung auf Firmenkarten erweitert und die ursprüngliche Frist von 2 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung auf ein Jahr verkürzt. Das neu gewählte Parlament wird an die bisherigen Arbeiten anknüpfen können, diese haben politisch durchaus hohe Bindungswirkung. Inwieweit durch allenfalls geänderte politische Rahmenbedingungen eine für Kreditkartenunternehmen wünschenswerte Abkehr von der geplanten Verordnung erfolgen könnte, ist offen.

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