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Neue Datenschutzbehörde

Mittwoch, Januar 29, 2014

Ab dem 1. Jänner 2014 wird die bisherige Datenschutzkommission durch die neue Datenschutzbehörde ersetzt. Die Datenschutzbehörde stellt eine unabhängige Anlaufstelle in Sachen Datenschutz und Beschwerden hinsichtlich personenbezogener Daten dar.

Den Grund für die Etablierung einer unabhängigen Behörde zur Kontrolle für den Schutz personenbezogener Daten bildete eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich, wodurch diese aufgefordert wurde, der europäischen Vorgabe Folge zu leisten und eine Behörde „völliger Unabhängigkeit“ zu schaffen. Bisher war die Datenschutzkommission dem Bundeskanzleramt zugeordnet, was nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht der EU-Vorgabe entspricht, weil die bisherige Datenschutzkommission „weder institutionell noch materiell unabhängig“ sei.

Aufgrund der Schaffung einer unabhängigen Datenschutzbehörde (in Form einer Verwaltungsbehörde) und der Novellierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bildet nun ab 2014 das Bundesverwaltungsgericht die zweite Instanz für Beschwerden hinsichtlich allfälliger Datenschutzfragen.

Festzuhalten bleibt, dass bereits anhängige Verfahren von der neuen Datenschutzbehörde fortgeführt werden. Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Datenschutzbehörde bleiben vorerst unverändert und entsprechen jenen der bisherigen Datenschutzkommission.

Mit der Schaffung der neuen Behörde einher gehen  Aktualisierungen diverser Gesetzes- und Verordnungstexte, die den Namen der bisherigen Datenschutzkommission enthalten.

Für Ihre Anliegen und Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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