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Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie

Freitag, Juni 14, 2019

Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) trat im Februar 2016 in Kraft und gab den Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist bis zum 23. Februar 2018 vor. Diese neu geschaffene Richtlinie ersetzt die bis 2016 geltende Versicherungsvermittlungsrichtlinie aus dem Jahr 2002.

 

Anwendungsbereich

Die Richtlinie legt einen Mindeststandard für die Aufnahme und Ausübung des Versicherungs- und Rückversicherungsvertriebs innerhalb der EU fest. Den Vermittlern von Versicherungen im Sinne der Richtlinie werden insbesondere eine Reihe von Informations- und Wohlverhaltenspflichten gegenüber ihren Kunden auferlegt.

 

Normadressaten

Die Richtlinie gilt für jede natürliche oder juristische Person, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist oder sich dort niederlassen will, um den Vertrieb von Versicherungs- und Rückversicherungsprodukten aufzunehmen und auszuüben.

 

Die wichtigsten Pflichten des Versicherungsvermittlers im Überblick

Gemäß den Vorgaben der Richtlinie trifft den Versicherungsvermittler vor allem

  • eine Offenlegungspflicht (insb. Angaben zur eigenen Identität; ob eine Beratung zu den angebotenen Versicherungsprodukten angeboten wird; ob der Kunden vertreten wird oder im Namen des Versicherungsunternehmens gehandelt wird)
  • ein sorgfältiges Verhalten bei Interessenkonflikten
  • Transparenz  über seine Vergütung
  • eine grundsätzliche Informationspflicht über den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten und sämtliche Kosten und verbundenen Gebühren (auch wenn keine Beratung angeboten wird)

 

Innerstaatliche Umsetzung in Österreich

Zunächst war der österreichische Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie säumig. Die IDD-Umsetzung-Versicherungsvermittlungsnovelle wurde erst im Jahr 2018 beschlossen und trat mit 28. Jänner 2019 in Kraft. Aufgrund der Richtlinie war eine Adaptierung von mehreren Materiengesetzen erforderlich (VAG, GewO, MaklerG, etc.). Weiterhin säumig ist der Gesetzgebung mit der Erlassung von mit der Richtlinie in Einklang stehenden Standesregeln für die Versicherungsvermittlung (per Verordnung) sowie eines Lehrplans des Fachverbandes (ebenfalls als Verordnung), welcher künftig die Regeln der verpflichtenden Weiterbildung beschreibt.

Bei Rückfragen oder einer Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzansprüchen durch fehlerhafte Versicherungsvermittlungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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