News

Registrierkassensicherheitsverordnung – RKSV

Mittwoch, Januar 13, 2016

Am 11.12.2015 wurde in BGBl II 410/2015 die Registrierkassensicherheitsverordnung veröffentlicht. Sie regelt (§ 1 RKSV):
 
- die zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme notwendigen technischen Eigenschaften 

  • der Registrierkasse,
  • der Signaturerstellungseinheit und
  • der Kommunikation zwischen Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit,

- die zusätzlichen Anforderungen an den Beleg gemäß § 132a Abs 8 BAO, 

- Details über die Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend geschlossene Gesamtsysteme und

- den Zugang der Behörden auf die dafür notwendigen Daten für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke.

 

Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen rund um die neue Registrierkassenssicherheitsverordnung zur Verfügung.