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Entwurf einer Richtlinie zu „gedeckelten“ Interbankenentgelten

Mittwoch, Januar 7, 2015

Das Europaparlament und die Finanzminister der Mitgliedstaaten einigten sich Ende des vergangenen Jahres zur Reglementierung von Kreditkartengebühren auf einen Kompromiss. Nunmehr sollen die sogenannten Interbankenentgelte eine Deckelung erfahren, wodurch die Gebühren bei Kreditkarten-Einkäufen – so die Ansicht des Europäischen Parlaments – in Europa sinken sollen. 

Zum Begriff der Interbankenentgelte: Hierbei handelt es sich um jene (Verarbeitungs-)Gebühren, die Banken und Kreditkartenfirmen den (Einzel-)Händlern für die Bezahlung per Kreditkarte verrechnen. Bei jedem Einkauf eines Kunden mit Hilfe einer Kreditkarte entrichtet der (Einzel-)Händler eine Gebühr an die Banken, die die Zahlung abwickeln – und zwar vor allem dafür, dass die Geschäftsbank des Händlers das Geld an die Bank überweist, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Diese Bearbeitungsgebühren legen die Banken untereinander fest. Die Händler schlagen diese Gebühren zumeist auf die Preise auf.

Der nun vereinbarte Richtlinienentwurf sieht vor, dass die in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlichen Entgelte für Kreditkarten EU-weit auf 0,3 Prozent des Zahlungsbetrags und für Bankomatkarten auf 0,2 Prozent begrenzt werden. Die Regelung gilt sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Für Bankomatkarten können die EU-Staaten im Inland alternativ eine Gebühr von fünf Cent einführen, solange diese nicht 0,2 Prozent des Transaktionswerts überschreitet.

Die EU-weite Deckelung der Gebühren, die Banken und Kreditkartenfirmen den Händlern für die Bezahlung per Kreditkarte verrechnen, soll einerseits Konsumenten und Händler entlasten, andererseits den Wettbewerb auf dem Zahlungsmarkt ankurbeln. Von der geplanten Deckelung sollen nach den Vorstellungen der EU dementsprechend sowohl die (Einzel-)Händler, als auch langfristig die Kunden profitieren.

Zu beachten sind jedenfalls die getroffenen Ausnahmen, die vor allem aufgrund des Aufbäumens der Kreditkartenunternehmen und Banken gegen die Novellierung erreicht wurden. Jene argumentieren, dass sich in weiterer Folge die Händler an den Einsparungen der Transaktionskosten selbst bereichern würden, wodurch auf der anderen Seite die Kunden mit höheren direkten Bankgebühren rechnen müssen. Mit der angeführten Argumentation gehen unter anderem auch Konsumentenschützer konform, die ebenfalls davor warnen, dass eine Deckelung der Kartengebühren letztlich zum Nachteil für die Kunden werden könnte. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Banken den entgangenen Gewinn über höhere Spesen zurückholen. Dieses Argument führte folglich zu einem Teil-Erfolg der Banken, wonach  ausschließlich geschäftlich genutzte Kreditkarten in den kommenden drei Jahren von der Deckelung ausgenommen werden.

Der Kompromiss muss nun noch formal – voraussichtlich Anfang dieses Jahres – vom Rat der Staats- und Regierungschefs abgesegnet werden. Anschließend muss der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments über die Vorlage votieren, bevor die Richtlinie im Plenum des Parlaments zur Abstimmung gestellt wird. In Kraft treten soll die Neuregelung laut dem Europaparlament sechs Monate nach der Schlussabstimmung.

Für allfällige Rückfragen in Bezug auf den Richtlinienentwurf stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

 

 

 

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