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Rücktritt von Lebensversicherungen: OGH entscheidet zugunsten der Versicherer

Donnerstag, März 19, 2020

Eine lang umstrittene Frage wurde nun durch Urteil des OGH endgültig geklärt: Eine Vereinbarung der Schriftform für den Rücktritt von einer Lebensversicherung ist zulässig! Das Formerfordernis der Schriftform war bisher in den meisten Lebensversicherungsverträgen gegeben, und bot in der Vergangenheit regelmäßig Grundlage für Streitigkeiten zwischen Anlegeranwälten und Versicherungen. Anlegeranwälte argumentierten, das Schrifterfordernis könnte eine zu große Erschwernis für Versicherungsnehmer sein, während Versicherer argumentierten, dass eben diese als Schutz für den Versicherungsnehmer bestehe.

In einem Urteil des OGH wurde nun entschieden: ein etwaiges Schriftformerfordernis für den Rücktritt ist keine maßgebliche Erschwernis für den Versicherungsnehmer, und somit zulässig.